Mdk
So nachdem ich ja in meinen 2. vorherigen Blocks meinen Unmut darüber geäussert habe ,was der MDK da so von sich gibt möchte ich jetzt mal meine Erkenntnisse und Informationen mitteilen,vielleicht wichtig für die ,die sich einschütern lassen.
Also in meiner Absage der KK stand :
Der MDK ist der sozialmedizinische Beratungsdienst,der gesetzlichen Krankenversicherungen.Immer wenn ein Versicherer eine Kur beantragt,MUSS jede KK den MDK hinzuziehen.
.....
Da das MDK Gutachtenverbindlich für uns ist,müssen wir ihnen mitteilen,dass wir ihrem Antrag leider nicht entsprechen können !..... "
Jetzt gibt es hier ganz clevere Leute im Forum gibt (und damit meine ich nicht mich !) die meine Blocks lesen und darauf reagieren ...habe ich auch an diesem Wochenende wieder einige Gespräche geführt.
Man teilte mir mit... das der MDK eigentlich gar nichts zu sagen hat,sondern nur eine beratende Funktion hat ( wie ja auch schon von der KK geschrieben )
Also nix " Aussage ist bindent !"
Man hat mir nochmal von 4 Stellen ( 2 Ärzte,einen KK Mitarbeiter,allerdings eine anderen KK als meiner und jemand der Praragraphen im Schlaf kennt ) bestätigt,das die Aufgabe des MDK wäre, Reha Anträge erst einmal abzulehnen.
50 % der Antragssteller sind so frustiert,das sie sich mit der Absage sofort einverstanden erklären und damit schon ein Teilerfolg des MDK erzielt wäre.
Erschreckend traurig kann ich dazu nur sagen
Des weiteren ging es um die gestzliche 3- Jahres Frist ....auf der immer wieder zu gern herum geritten wird.
Man hat mir jetzt mehrfach erklärt,das das zwar korrekt ist ,aaaaaber ,die KK und Pflegekassen die Verantwortung haben ,die Beitragseinnahmen in die bestmögliche Versorgung ihrer Versicherten zu investieren.
und ganz wichtig
Die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilittions sagt :
§ 7 Voraussetzungen der Verordnung durch den Vertragsarzt :
Voraussetzung für die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist das Vorliegen der medizinischen Indikation. Hierzu sind im Sinne eines vor-läufigen rehabilitationsmedizinischen Assessments abzuklären:
- die Rehabilitationsbedürftigkeit,
- die Rehabilitationsfähigkeit und
- eine positive Rehabilitationsprognose auf der Grundlage realistischer, für die Versicherten alltagsrelevanter Rehabilitationsziele.
Im Zweifel heisst das also ....immer für den Kranken ,wenn ich das jetzt richtig interpretiere
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